Hannover, 20. Juni 2016 | Rechtsanwältin Uzunma Bergmann (New York) spricht in „Industrie 4.0 Experts“ über das US-Umfeld für Investitionen. Sie führt aus, dass die USA aufgrund der freundlichen Einwanderungspolitik jeher ein Wunschziel vieler ausländischer Arbeitnehmer waren. In letzter Zeit scheint sich dieses Bild jedoch zu wandeln, es gibt immer mehr Gegenstimmen einer Erhaltung der unbeschränkten Einwanderung. Auch jüngste Diskussionen z.B. zu einer Mauer zwischen Mexiko und den USA verstärken diesen Eindruck. Während die Arbeitslosenquote im Jahr 2016 bisher gesunken ist, sinkt auch die Erwerbsquote weiter ab. Der IWF beurteilt die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt dennoch positiv, es wurden Millionen neue Jobs geschaffen und auch der Stundenlohn stieg im Vergleich zum Vorjahr um 2,4%. Ein großer Trend auf dem Arbeitsmarkt ist zudem die freiberufliche Beschäftigung. Etwa jeder Dritte Beschäftigte ist demnach freiberuflich, das sind 34% der Erwerbsbevölkerung (35 Millionen Amerikaner). Eine weite Verbreitung mobiler Technik, die es ermöglichen von beliebigen Orten aus zu arbeiten, und große Entlassungswellen nach 2005 sind Faktoren für diesen Anstieg von flexiblen Arbeitsverhältnissen. Dabei können flexible Arbeitsmodelle und Freiberuflichkeit sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer nutzen. Zu den Vorteilen gehören Produktivität, Effizienz und Zufriedenheit durch eine bessere work-life-balance und Stressreduzierung; allerdings sind auch Nachteile zu bedenken.
Zu diesen zählen, dass der Arbeitnehmer keinen Kranken- oder Arbeitslosenversicherungsschutz hat, außerdem tun sich Versorgungslücken bei längerer Arbeitslosigkeit und im Alter auf.
Ein weiterer Faktor für Investitionen ist die hohe Bedeutung von geistigem Eigentum und dessen Schutz. Ein Drittel der weltweit eingetragenen Patente werden in den USA angemeldet. Das liegt u.a. auch daran, dass es in den USA eine klare Struktur für den Rechtsschutz und die Registrierung von IP-Rechten gibt. Außerdem gibt es für Rechtsinhaber in den USA viele Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte, z.B. Zivilprozesse und Strafverfolgung, zudem Grenzkontrollen und behördliche Maßnahmen. Durch internationale Abkommen und bilaterale Vereinbarungen können die USA Vorteile aus den Schutzvorschriften und Abkommen gewähren, die unter nationalem Recht nicht bestehen.